Externe Datenschutzbeauftragung
Als externe Datenschutzbeauftragte wirken wir auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen innerhalb Ihres Unternehmens hin. Unsere Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter folgt dabei einem einheitlichen Konzept und einer einheitlichen Herangehensweise.
In einem ersten Schritt führen wir eine Bestandserfassung und Analyse der Situation Ihres Unternehmens in puncto Datenschutz und Datensicherheit durch, um den Ist-Zustand Ihres Unternehmens festzustellen. Nur auf diesem Wege erhalten wir eine aussagekräftige Analyse der ganz spezifischen Situation Ihres Unternehmens und können Ihnen einen priorisierten Maßnahmenkatalog zur Umsetzung von Datenschutz und Datensicherheit in Ihrem Unternehmen geben. Der hier erstelle Datenschutzbericht dokumentiert den aktuellen Erfüllungsgrad datenschutzrechtlicher Standards in Ihrem Unternehmen, zeigt eventuelle Defizite auf und gibt Vorschläge für Maßnahmen ihrer Beseitigung auf Basis eines entsprechenden Zeitplans.
In einem nächsten Schritt werden die im Rahmen des Datenschutz-Audits festgelegten Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern schrittweise umgesetzt und fortlaufend aktualisiert.
Als externer Datenschutzbeauftragter beraten wir Sie und Ihr Unternehmen in allen datenschutzrechtlichen Fragen und gewährleisten so die fortwährende Einhaltung der gesetzlichen Standards, die Anpassung der Verfahren an die Anforderungen neuer Gesetze und die Berücksichtigung aktueller Veränderungen von internen Prozessen innerhalb Ihres Unternehmens.
Und all das zu einem vorher festgelegten, transparenten Preis.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen
- Unterrichtung und Schulung Ihrer Mitarbeiter auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften
- Erstellen von Verfahrensübersichten
- falls nötig, Durchführung von Vorabkontrollen
- Gewährleistung der Rechte der Betroffenen
- Bearbeitung von Datenschutzanfragen von Behörden und Betroffenen
- Veranlassung technisch-organisatorischer Maßnahmen
- Mitwirkung bei der Auftragsvergabe bei Datenverarbeitung im Auftrag und Überprüfung bestehender Auftragsverhältnisse.