Datenschutzzertifizierung
Der Erwerb des vom Unabhängigen Landeszentrum für den Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) erteilten Gütesiegels (hierzu: https://www.datenschutzzentrum.de/guetesiegel/index.htm), erfordert eine vorherige Begutachtung durch zertifizierte Sachverständige. Zertifiziert werden kann ein Produkt oder ein Verfahren. Das Gütesiegel ist zwei Jahre gültig, danach ist eine Re-Zertifizierung möglich.
Dr. Thomas Lenhard, Geschäftsführer unseres Unternehmens ist beim Unabhängigen Landeszentrum für den Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte (technisch) und in dieser Eigenschaft als Gutachter in Gütesiegelverfahren nach Schleswig-Holsteinischem Landesrecht tätig.
Sofern Sie sich für ein Gütesiegelverfahren nach schleswigholsteinischem Landesrecht entscheiden, übernimmt Herr Dr. Lenhard die notwendige Erstellung des technischen Gutachtens, das Sie als Grundlage beim ULD einreichen müssen. Über unseren Kooperationspartner, die Rechtsanwaltskanzlei Kazemi & Lennartz Rechtsanwälte aus Bonn, können wir Ihnen mit Dr. Robert Kazemi auch einen kompetenten Ansprechpartner für die Erstellung des rechtlichen Gutachtens vermitteln.
Sollten Sie einfach nur erfahren wollen, ob eine Zertifizierung für Sie überhaupt in Betracht kommt, übernehmen wir gerne auch die Vorarbeiten, die in Ihrem Unternehmen noch nötig sind, um ein Gütesiegelverfahren erfolgreich durchlaufen zu können (bspw. Erstellen von Unterlagen und Dokumenten zum Datenschutz). In diesem Fall ist eine spätere Tätigkeit als Gutachter jedoch ausgeschlossen.