Datenschutz für Krankenhäuser

Datenschutz im Krankenhaus

Datenpanne in Klinik“ - so titelte Die Welt am 12.10.2012: Rund 300.000 hochsensible Datensätze, darunter Krankengeschichten, komplette Patientenakten und interner sowie externer Schriftenverkehr eines Krankenhauses waren entwendet worden. Was viele Klinikleiter nicht wissen: Sie persönlich trifft die Verpflichtung ein System aufzubauen und zu unterhalten, dass den gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes genügt! So existiert eine klare Trennlinie zwischen medizinischer Versorgung und Verwaltung und ist die Nutzung von Patientendaten durch Verwaltungsangestellte auf Informationen beschränkt, die für die Organisation des Krankenhausbetriebes notwendig sind; beachten Sie diese Verpflichtungen nicht oder nur unzureichend, trifft Sie persönlich ein Haftungsrisiko.

  

Allein bei der medizinischen Betreuung ergibt sich ein komplexer Datenstrom, der eine klare datenschutzrechtliche Organisation zwingend erfordert. Betroffen sind jedoch keineswegs nur Patientendaten. Selbstredend unterfallen auch Mitarbeiterdaten dem Schutz des Bundesdatenschutzgesetzes.

 

Dass trotz der Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen und Normzwänge ein Krankenhaus als Wirtschaftsunternehmen auch effizient arbeiten können muss, versteht sich von selbst. Auch in Fragen des Datenschutzes empfiehlt sich bereits vor diesem Hintergrund der Rückgriff auf externe Berater.

  

Im diesem Sinne wirken wir in Ihrem Auftrag auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze im Krankenhaus hin.

 

Unsere Leistungen der externen Datenschutzbeauftragung im Überblick:

 

    • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen
    • Unterrichtung und Schulung Ihrer Mitarbeiter auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften
    • Unterstützung beim Erstellen von Verfahrensübersichten
    • Beratung hinsichtlich einer Datenschutzfolgenabschätzung
    • Hinwirken auf die Einhaltung der Rechte Betroffener
    • Beratung hinsichtlich technisch-organisatorischer Maßnahmen
    • Mitwirkung bei der Auftragsvergabe bei Datenverarbeitung im Auftrag und Überprüfung bestehender Auftragsverhältnisse.
    • Audits bei Dienstleistern, die Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten
    • Vertretung Ihres Unternehmens gegenüber Datenschutzbehörden

 

 

Wir stehen Ihnen natürlich darüber hinaus für alle Datenschutzfragen in Ihrem Krankenhaus als Ansprechpartner zur Verfügung.