Datenschutz für Unternehmen
Kaum ein Unternehmen kann in der heutigen Zeit noch seinem Geschäftszweck nachkommen, ohne dabei personenbezogene Daten zu verarbeiten. Gleichgültig, ob es sich um Daten von Lieferanten, Kunden, Mitarbeitern, Behörden oder Dienstleistern handelt, erfassen, speichern und verarbeiten wir täglich personenbezogene Daten. Der Umgang mit diesen Daten ist in einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien geregelt. Dazu gehören u.a. die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das Telekommunikationsgesetz (TKG), die Landesdatenschutzgesetze (LDSG), die Abgabenordnung (AO) und das Sozialgesetzbuch X. Diese Aufzählung ließe sich noch auf mindestens 30 unterschiedliche, für Deutschland verbindliche, Quellen erweitern. Dabei werden bereits personenbezogene Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet, wenn Sie eine einfache E-Mail versenden und dabei auf ein elektronisches Adressbuch zugreifen. Kein Geschäft, keine Meldung zur Sozialversicherung und keine Kommunikation mit Krankenkassen erfolgt heute, ohne dass personenbezogene Daten verarbeitet werden. Es werden mitunter sogar sogenannte „besondere Kategorien personenbezogener Daten“ verarbeitet, zu denen u.a. Gesundheitsdaten zählen, hinsichtlich derer Vorfälle besonders drakonisch bestraft werden.
Zum Schutz des Individuums und seiner Grundrechte wurden für
alle Bereiche, in denen mit personenbezogenen Daten umgegangen wird, Bestimmungen erlassen. Um in den Unternehmen über das entsprechende Wissen verfügen zu können, hat der Gesetzgeber alle
Firmen, sie heißen im Gesetz „nicht-öffentliche Stellen“, dazu verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, sobald mehr als neun
Personen im Unternehmen mit der Verarbeitung/Nutzung personenbezogener Daten befasst sind. Mit anderen Worten muss fast jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Das Thema
Datenschutz ist in den letzten Jahren jedoch so komplex geworden, dass es gerade in kleinen und mittelständischen Betrieben längst nicht mehr praktikabel - und auch nicht wirtschaftlich - ist,
einen eigenen Datenschutzbeauftragten aus den Reihen der Belegschaft zu benennen. Datenschutzbeauftragte müssen nämlich über ein fachübergreifendes
Wissen verfügen, das sowohl gesetzliche Rahmenbedingungen, wie auch technische und organisatorische Maßnahmen umfasst. Wird z.B. ein Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten berufen, der
nicht über die notwendigen Sach- und Fachkenntnisse verfügt, so gilt diese Bestellung als nicht
vorgenommen mit ebenso weitreichenden wie unangenehmen Konsequenzen für das Unternehmen. Darüber hinaus unterliegen interne Datenschutzbeauftragte einem erweiterten Kündigungsschutz und dem besonderen Privileg, dass ihnen keine einschlägige Fortbildung abgelehnt werden darf, was mitunter weder kostengünstig
noch unproblematisch für ein Unternehmen ist.
Neben der Beratung hinsichtlich von Belangen des Datenschutzes und der Datensicherheit bietet unser Unternehmen auch die Übernahme entsprechender Aufgaben als externe Datenschutzbeauftragte. Dies umfaßt insbesondere:
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- Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen
- Unterrichtung und Schulung Ihrer Mitarbeiter auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften
- Unterstützung beim Erstellen von Verfahrensübersichten
- Beratung hinsichtlich einer Datenschutzfolgenabschätzung
- Hinwirken auf die Einhaltung der Rechte Betroffener
- Beratung hinsichtlich technisch-organisatorischer Maßnahmen
- Mitwirkung bei der Auftragsvergabe bei Datenverarbeitung im Auftrag und Überprüfung bestehender Auftragsverhältnisse.
- Audits bei Dienstleistern, die Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten
- Vertretung Ihres Unternehmens gegenüber Datenschutzbehörden
Welche Vorteile bringt das für Sie?
- Keine permanente Freistellung von einem oder mehreren Mitarbeiter(n) für Datenschutzbelange
- Keine teuren Dienstreisen und Fortbildungen für Mitarbeiter
- Aktuelles Wissen ist stets für Ihr Unternehmen verfügbar
- Sicherstellung einer rechtskonformen Erfassung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten
- Einen Mehrwert hinsichtlich des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen
- Vermeidung von Bußgeldern, Datenskandalen, Schadensersatzforderungen und u.U. arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen infolge von Versäumnissen im Zusammenhang mit dem Datenschutz
- Finanzielle Einsparungen
Wir stehen Ihnen natürlich auch über den hier genannten Umfang hinaus für alle Datenschutzfragen in Ihrem Unternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung.